Telefon, Porto & Versand – das sind Kosten, welche Sie nicht aus Ihrer Portokasse bezahlen müssen!

Alle Kosten in diesem Bereich dürfen Sie grundsätzlich abrechnen. Hierfür nutzen Sie in der BEMA die 602 mit den für Sie tatsächlich entstandenen Kosten. Sie müssen allerdings unterscheiden, ob es sich hierbei um abrechnungsfähige Kosten oder um allgemeine Praxiskosten handelt.

Bitte achten Sie hierbei auf die genaue Dokumentation in der Karteikarte.

  • Datum, Versandart und Kopie des Beleges
  • Grund für den Versand
  • Adresse des Empfängers
  • Von wem aus dem Praxisteam wurden welche Unterlagen versendet
  • Unterschrift und Einverständnis des Patienten

Bitte beachten Sie: Daten und Patientenunterlagen dürfen niemals weitergegeben werden, ohne das der Patient in Kenntnis gesetzt wurde!

Die GKV zahlt Telefongespräche mit Kollegen

Kontaktieren Sie Kollegen, so können diese Kosten über die BEMA Position 602 berechnet werden, das zählt nicht zu den allgemeinen Praxiskosten. 

Bitte beachten Sie: Telefonate welche Sie mit der GKV, der KZV, dem Patienten oder der Zahntechnik führen, können nicht über die Quartalsabrechnung abgerechnet werden, diese Kosten sind allgemeine Praxiskosten und sind nicht berechenbar.
Die Kosten berechnet immer der Anrufer . Bitte dokumentieren Sie alles genau in der Karteikarte, hierzu ein Beispiel:

  • Dr. Müller -> Dr. med. Meyer (Anruf von Herrn Dr. Müller bei Herrn Dr. med. Meyer)
  • Dr. Müller <- Dr. med. Meyer (Rückruf von Herrn Dr. med. Meyer bei Herrn Dr. Müller)

 Wie werden die Telefongespräche bei einer Flatrate berechnet?

In Zeiten von Flatrates ist die Berechnung der Telefonkosten schwierig. Hierzu bestehen auch noch regionale Unterschiede, fragen Sie hier bitte bei Ihrer zuständigen KZV oder Ihrem Steuerberater nach.

Die Kosten für den Versand von Befunden müssen Sie nicht selbst tragen

Wenn Sie Befunde, Modelle oder Unterlagen z.Bsp. an einen Gutachter versenden, dann können Sie die Kosten über die Krankenkasse abrechnen. Sogar bei der Abrechnung der Positionen Ä70/75 und Ä7700/7750 können Porto oder Versandkosten anfallen. Bitte prüfen Sie genau: was wurde durch wen versendet und wann haben sie es zurückerhalten? Hier darf wieder nur der jenige die Kosten abrechnen, der die Unterlagen versendet hat.

Was wurde durch wen wohin gesendet und wann kam es zurück? Auch hier gilt, nur wenn Sie selbst versenden, dürfen Sie die Kosten abrechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit der Post oder einem regionalen Briefdienst versenden.

 

Versand und Porto gemäß BEMA 602 berechenbar

Versand und Porto NICHT nach BEMA 602 berechenbar

  • Versand von Befunden/Arztbriefen an Fachkollegen
  • Modelle an Gutachter
  • Befunde, Röntgenbilder an Gutachter
  • Über- oder zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht für die Übermittlung der Dokumentation und Erklärung an die aushelfende deutsche Krankenkasse
  • Versenden von Gewebeproben zur histologischen Untersuchung (sofern nicht das Labor die Kosten trägt)
  • Versendung von Kfo-Behandlungsplänen gemäß BEMA 5 lt. KIG bei Behandlungsbedarfsgraden 3, 4 oder 5
  • HKP zur Genehmigung an die GKV
  • Versand von Rezepten
  • Kfo-Behandlungspläne mit Behandlungsbedarfsgrad unter 3 bzw. Mitteilung an die GKV/KZV
  • Rechnungen
  • Recall
  • Arbeitsunterlagen für Zahntechnik
  • Zusenden von Kopien an den Patienten auf Verlangen
  • Versand an die Unfallkasse
  • Abrechnungsunterlagen an die KZV

Versand von Zahntechnischen Arbeitsunterlagen

Der Versand von zahntechnischen Arbeitsunterlagen wird in den meisten Fällen durch das Labor abgerechnet. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, dann können sie die Versandkosten in einer gesonderten Spalte über den HKP abrechnen. Die Versandkosten werden wird entweder durch das Labor abgerechnet oder durch Sie, sofern Ihrer Praxis Kosten entstehen. Die Versandkosten werden auf dem HKP im Bereich Teil V Rechnungsbeträge Punkt 6, Versandkosten Praxis, je Versandgang berechnet. Allerdings gelten hier regionale Unterschiede Hier gelten jedoch regionale Unterschiede, sodass Sie sich bei Ihrer KZV absichern sollten.

Bitte beachten Sie:

Häufig geben Zahntechniker und histologische Labore frankierte Umschläge heraus. Werden diese von Ihnen genutzt, dann dürfen Sie keine Porto oder Versandkosten in Rechnung stellen.

Versand,Porto,Telefonat was ist abrechenbar? Beispiele aus der Praxis

 

Telefon, Porto, Versand BEMA 602

  JA NEIN
Zusendung Bonusheftes  
Zusendung eines Röntgenpasses   X
Recallbrief   X
Extraktionsanweisung an den MKG-CHIRURGIE X  
Versand von Unterlagen zur Befundung an den Internisten X  
Telefonisches Konsil mit dem Hausarzt des Patienten X  
Telefonisches Konsil mit der Physiotherapie   X
Versendung von Modellen an einen Gutachter X  
Versand von Arbeitsmodellen zur Herstellung des Zahnersatzes   X
Versand von Arbeitsmodellen für ein Mängelgutachten an den Gutachter X  
Kieferorthopäde versendet Therapieplanung an den Hauszahnarzt X  
HKP an die GKV   X
Histologisches Untersuchungsmaterial an das Labor X  
Telefonische Terminabsprache mit der MKG-Chirurgie   X
Telefonische Nachfrage nach dem Befinden des Patienten   X
Telefonische Abfrage des Versicherungsverhältnisses bei der GKV   X
Kfo-Plan gemäß BEMA 5 mit KIG E 4 X  
Unfallbericht an die Unfallkasse   X
Unterlagen zur PAR-Begutachtung an den Gutachter X  
Unterlagen der Abrechnung an die KZV   X



Telefon, Porto, Versand PKV: Abrechnung mit ZÄK klären

Die GOZ macht zu Telefon-, Porto- und Versandkosten keine Angaben in den Bestimmungen. Grundsätzlich gilt aber: Allgemeine Praxiskosten sind mit den Gebührenpositionen abgegolten, sofern durch die Bestimmungen nichts Anderes erlaubt ist.

Für die Telefonkosten gibt es keinen entsprechenden Hinweis. In der GOZ § 3 steht aber, dass der Zahnarzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen berechnen darf. Hierunter können eventuell die Telefonkosten fallen:

Telefonkosten regional unterschiedlich geregelt

Telefonkosten entstehen bei dem Kontakt mit ärztlichen Fachkollegen gemäß GOÄ Ä 60. Auch hier ist weder in der GOÄ noch in der GOZ eine dazugehörige Handlungsanweisung zu lesen. Die Nachfrage bei der regionalen ZÄK ist zu empfehlen.

Vorsicht beim Versand an Gutachter

Unterlagen oder Modelle, welche an den Gutachter gesendet werden sollen, sollten aus rechtlichen Gründen ausschließlich über den Patienten versendet werden. Die Vertragsbeziehung ist in der PKV eine andere als in der GKV. Die GKV ist direkt eingebunden, der Vertragszahnarzt hat einen Vertrag mit der GKV und handelt in deren Sinne. Bei der PKV ist der Patient Vertragspartner und die aktuelle GOZ/GOÄ die Vertragsgrundlage. Aufgrund der Schweigepflicht ist deshalb in der PKV der Versand über den Versicherten ratsam.

Keinesfalls dürfen Sie den Versand von folgenden Unterlagen berechnen:

  • Rechnungen
  • Zahlungserinnerungen
  • Recall
  • Kostenvoranschläge

Versand von Unterlagen, Befunden usw. an Kollegen

Versenden Sie an Kollegen Unterlagen, Befunde usw. auf Wunsch des Patienten, dann können Sie diesen Aufwand zusätzlich berechnen. Dennoch beachten Sie bitte ,die Auffassung der regionalen ZÄK und fragen diese zu Ihrer Sicherheit nach. Der Versand von histologischem Material an ein Fremdlabor kann gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 berechnet werden, vorausgesetzt Sie verwenden keinen frankierten Rückumschlag, welche die Labor häufig herausgeben.

Versand von zahntechnischen Unterlagen

Kosten für den Versand von zahntechnischen Arbeitsunterlagen können gemäß § 9 GOZ in tatsächlicher Höhe separat berechnet werden:

  • Versand je Versandgang (Praxisausgang)
  • Expressversand / Versand durch Versandboten
  • Gemäß § 9 GOZ können Sie hier die Kosten berechnen, die Ihnen entstanden sind,.Es ist empfehlenswert, die Versandkosten explizit aufzulisten und genau zu beschreiben, insbesondere wenn es sich um einen speziellen Versand handelt.
  • Sind Ihnen Kosten für ärztliche Konsile oder Portokosten durch das Versenden von Befund- oder Diagnostikunterlagen entstanden, müssen Sie die Umstände genau prüfen. Hierzu wenden Sie sich zu Ihrer Sicherheit bitte an Ihre regionale ZÄK . Möglicherweise greift man hier auf die Handhabung der GKV zurück.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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