composition-3309860_1920Die Anamnese ist vor einer jeden Behandlung und vor allem bei neuen Patienten in der zahnärztlichen Praxis das A und O. Worauf  bei der allgemeinen Anamnese-Erhebung – beachtet werden sollte, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Im Wesentlichen gliedert sich die allgemeine Anamnese in folgende Abschnitte:

  • Familienanamnese: Erberkrankungen oder familiäre Dispositionen (z. B. Blutungsneigung, Diabetes mellitus);
  • Eigenanamnese: widmet sich den früheren Erkrankungen, operativen Eingriffen (Krankenhausaufenthalte), Unfällen und Impfungen;
  • Fremdanamnese: erfolgt durch Familienangehörige bzw. Bekannte

Allgemeine Punkte 

Der Anamnesebogen unterstützt die Erhebung der persönlichen Daten und der allgemein- und zahnmedizinischen Vorgeschichte. Die Kontaktdaten des Hausarztes sind wichtig, um allgemeinmedizinische Daten sicher abzustimmen und im Notfall kurzfristig notwendige Informationen zu erhalten.

Um den Anamnesebogen sorgfältig auszufüllen, sollten dem Patienten genug Zeit und eine passende Räumlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Unter Beachtung des Datenschutzes kann auch ein Ausfüllen des Anamnesebogens auf der Praxis-Homepage sinnvoll sein. Falls der Patient nicht fähig ist, selbst den Bogen auszufüllen, müssen die Angehörigen befragt werden.

check-mark-297739_1280 TIPP: Damit die unmengen von Papier endlich auch mal ein Ende hat,  kann ein “papierloses Büro”  in der Praxis genutzt werden. Auch das zeitaufwendige Scannen oder Abtippen können zeitlich verringert werden. Mit einer passenden App lässt sich ein papierloser Anamnesebogen beim Zahnarzt erstellen, pflegen, sichern und leicht wiederfinden. Sehr viele Praxissoftwaren bieten diesen “Digitalen Aufklärungsbogen” an. Einfach bei seinem Anbieter anfragen und sich erkundigen. Es erspart sehr viel Arbeit, da diese App den Anamnesbogen sofort automatisch auf alle Praxisgeräte einspielt und wird gleichzeitig archiviert.

Rechtliche Aspekte 

Reicht es, diesen alle zwei Jahre zu aktualisieren? Hier ein ganz deutliches: NEIN. Nur eine aktuelle Anamnese ist sinnvoll. Zu oft ändern sich wesentliche Fakten. Im Patientenrechtegesetz wird dem entsprechend auch eine Aktualisierung der Anamnese im „unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung“ verlangt.

Anamnesebogenmuster

Hier ein Beispiel wie ein Anamnesebogen aussehen könnte 🙂

 

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