Mindestlohn

Mindestlohn Arbeitgeber sind ab dem 1.1.2015 verpflichtet, jedem Arbeitnehmer grundsätzlich einen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde zu bezahlen. Dieser Betrag gilt bis Dezember 2016 und wird dann von einer Mindestlohnkommision ab 2017 neu festgelegt. In bestimmten Fällen darf der Mindestlohn unterschritten werden (z.B. Tarifverträge, Zeitungszusteller) und er gilt zum Beispiel nicht für Auszubildende. Bei

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