Das Thema Honorarverluste stellt für die zahnärztliche Abrechnung tagtäglich neue Herausforderungen an das gesamte Praxisteam, die immer wieder vergessen oder gar vollkommen vernachlässigt werden. Die ausgewählten Leistungen sind Erfahrungswerte, die wir täglich in den Praxen bei Leistungskontrollen und Abrechnungsprüfungen feststellen.
Vergessene Leistungen im Überblick:
Geb.-Nr. | Leistung |
Ä1 | Beratung |
8 (vipr) | Sensibilitätsprüfung der Zähne |
111 | Nachbehandlung bei PAR |
89 | Beseitung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen |
24c | Abnehmen und wiederbefestigen einer provisorischen Krone |
GOÄ- Nr. Ä1 (Beratung eines Kranken, auch fernmündlich)
Bitte beachten: Die Beratung muss immer durch einen Arzt erbracht werden! |
Manche Zahnarztsoftware weist darauf hin, wenn die Ä1 im Zusammenhang mit der 18-Tages-Frist unrecht in Ansatz gebracht wurde, allerdings ist uns keine Software bekannt, die auf die Abrechenbarkeit aufmerksam macht.
Geb.-Nr. 8 Vipr (Sensibilitätsprüfung der Zähne)
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Eine notwendige Prüfung mehrerer Zähne sollte in einer Sitzung vorgenommen und nicht auf mehrere Sitzungen verteilt werden (Wirtschaftlichkeitsgebot). Die Durchführung von Sensibilitätsprüfung eines Zahnes ist vor Überkronung zwingend erforderlich. Bevor eine Füllung gelegt wird, empfiehlt es sich ebenfalls den behandelten Zahn vorher zu prüfen, ob er auf Kälte reagiert. Die vipr kann auch mehrfach in kurzfristigem zeitlichem Abstand notwendig werden, z.B. nach cp, p oder pulp.
Geb.-Nr. 111 (Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien)
Die Leistung beinhaltet: Spülung mit desinfizierenden Lösungen, Salben oder Ähnlichem, anfertigen, korrigieren, kontrollieren und entfernen von Zahnfleischverbänden. Erforderliche Angaben ist die Zahnangabe, Dokumentation vom Ergebnis und Art und Menge. Die Nachbehandlung für chirurgische Eingriffe nach Bema Nr. 38 (N) darf nicht angesetzt werden. |
Geb.-Nr. 89 (Beseitigung grober Artikulations und Okklusionsstörungen)
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Geb.- Nr. 24c (Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone)
Oft wird die Leistung bei Einproben, erneute Abformungen oder bei erneuter Adjustierung der dynamischen Okklusion angesetzt.
Das Wiedereinsetzen einer provisorischen Krone im Notdienst wird privat gem. § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. |
Was sind die Gründe für die vergessenen Leistungen?
- Unwissenheit
- mangelhafte Dokumentation oder
- Sicherheit
Deshalb ist für jedes Praxismitglied, welches an der Abrechnung beteiligt ist oder Karteikarteneinträge verfasst, der wichtigste Teil: die DOKUMENTATION! Nur dadurch kann eine ausreichende und lückenlose Abrechnung erfolgen. Jedes Wort, jeder Hinweis ist möglicherweise Honorar Wert! Oftmals verhält es sich so, dass nicht bekannt ist das eine Leistung abgerechnet werden kann. Umso hilfreicher ist es für die vollständige Leistungsabrechnung wenn das erbrachte genau beschrieben wird und dann in die entsprechenden Abrechnungspositionen umgesetzt werden kann.
Ein weiterer Faktor ist der oft unsichere Umgang mit der Praxissoftware. Wir empfehlen bei der Anschaffung dieser stets zu bedenken, dass eine exotische Praxissoftware zu einem hohen Schulungs- und Einarbeitungsaufwand und zu Honorarverlusten führt. Bedenken Sie bitte auch- bei einem Mitarbeiterwechsel kann eine gängige Praxissoftware ein großer Vorteil für Ihre Praxis und Ihr Honorar sein!
Unsere Handlungsempfehlungen:
Führen Sie eine Einheitliche Dokumentation! Was dokumentiere ich wie? Das Wichtigste ist erst einmal die Befundaufnahme und Diagnose sowie die Beratungsinhalte . Danach folgt die Behandlung selbst inklusive der verwendeten Materialien . Jede Praxis sollte sich eine Strategie festlegen, indem Sie Textbausteine für jede Behandlung anlegen können. Dies ist eine große Erleichterung bei der täglichen Dokumentation.
Halten Sie sich an eine korrekte, chronologische Reihenfolge bei der Behandlungseingabe! So hat man nicht nur eine sinnvolle Behandlungsplanung, sondern auch eine schlüssige Dokumentation! Außerdem fällt es leichter vergessene Leistungen ausfindig zu machen.
Tipp: Tägliche Karteikarteneinträge! Die Leistungskontrolle sollte am Tag der Behandlung erfolgen. Bevor Rechnungen an ein Patient- oder Kostenträger versendet werden, sollten die Karteieinträge und die Abrechnungspositionen von einem Dritten überprüft werden. Oftmals kommen auch nochmals wichtige Informationen zum Vorschein. Auch Fortbildungen und den Austausch unter Kollegen/Kolleginnen nutzen! Man erhält durch regelmäßige Besuche konkrete Leitfäden und profitiert von vielen Beispielen und Praxistipps, die in ihrer Zahnarztpraxis sofort umgesetzt werden können. Außerdem steigt das Maß an Sicherheit im Umgang mit der Abrechnung.
Fotos: Pixapay; geralt; Kalhh