Wer kennt es nicht?
Auf den ersten Blick gibt es weitaus spannendere Themen als die Dokumentationspflicht.
Doch wer genau hinsieht und sich ein wenig mit der Materie beschäftigt erkennt schnell, welches wirtschaftliche Potential sich hinter einer korrekten und ausführlichen Dokumentation verbirgt.

Rechtliche Grundlagen

Der Zahnarzt ist dazu verpflichtet, seine Behandlung zu dokumentieren. Diese Pflicht geht auch aus der Berufsordnung der Landeszahnärztekammern hervor. Es wird unterschieden zwischen einer Behandlungs- und Abrechnungsdokumentation. Die Behandlungsdokumentation soll bei Schadensersatzklagen oder sonstigen Streitigkeiten nachweisen, dass die Behandlung erbracht wurde. Die Abrechnungsdokumentation ergibt sich aus der Behandlungsdokumentation und wird nach den vertraglichen Pflichten des Zahnarztes erstellt.

Was dokumentiere ich?

Das wichtigste ist erstmal die genaue Befundaufnahme und Diagnose. Die Dokumechecklist-2077019_1920ntation muss immer so vollständig und gewissenhaft sein, dass jeder Zeit eine dritte Person (Richter, Anwalt, Gutachter, KZV) die gesamte Behandlung inklusive Aufklärung, Materialien und den Abrechnungspositionen nachvollziehen kann.
Eine lückenlose Dokumentation beinhaltet die gesamte Behandlung des Patienten, also:

  • erste Befundaufnahme und Diagnose
  • Beratungsinhalte
  • Therapievorschläge
  • die Therapieauswahl des Patienten
  • die Behandlung selbst inkl.verwendete Materialien
  • Hinweise auf das zukünftige Verhalten des Patienten
exclamation-point-1421914_1920Hält man diese Reihenfolge ein, hat man nicht nur eine sinnvolle Behandlungsplanung sondern auch eine schlüssige Dokumentation!!
Der wirtschaftliche Aspekt

Grundsätzlich gilt – nur was dokumentiert ist, kann auch abgerechnet werden. Alles andere Bedarf einer Menge Phantasie oder ist schlichtweg Abrechnungsbetrug.

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Man muss auch nicht jede Abrechnungsposition kennen sondern kann die Behandlung auch als Text verfassen. Anhand dieses Eintrags hat die zuständige Verwaltungsangestellte ein Bild von der Behandlung und kann diese in die entsprechenden BEMA- bzw. GOZ-Abrechnungspositionen umsetzen. Bei umfangreichen Behandlungen lohnt es sich auch die Behandlungszeit zu notieren.

exclamation-point-1421914_1920Eine optimale Wertschöpfung in der täglichen Praxis ergibt sich also aus der Behandlung- der lückenlosen Dokumentation- und dem Fachwissen der Abrechnung.

 

 

Fotos: Pixapay; Computer: fancycrave1; Checklist: TeroVesalainen;Münzen: nattanan23

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