Optimale Interaktion zwischen Praxis und Labor

Optimale Interaktion zwischen Praxis und Labor Für eine qualitativ hochwertige Versorgung von Patienten und eine korrekte Abrechnung ist die Zusammenarbeit zwischen Praxis und Labor unerlässlich. Doch was weiß der eine schon von dem Arbeitsalltag des anderen? Nachfolgend habe ich für Sie in Zusammenarbeit mit einem renommierten Dentallabor wichtige Details für die erfolgreiche Versorgung unserer Patienten

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Stellenmarkt Bayern – PM und ang. Zahnärzte gesucht!

Für diverse Zahnarztpraxen in Bayern wird Verstärkung gesucht: PRAXISMANAGERIN  (Nürnberg Zentrum, Vollzeit) Für eine moderne Nürnberger Zahnarztpraxis in der Innenstadt mit jungem Team wird ab sofort zur Verstärkung des Teams eine Praxismanagerin gesucht: Ihre Aufgaben: Sicherstellung und Optimierung der gesamten Praxisorganisation Personalführung und Einsatzplanung der Mitarbeiter Bearbeitung von Heil- und Kostenplänen Abrechnung der zahnmedizinischen Leistungen

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Ablehnende Urteile für die Berechnung der GOZ Position 2197 neben Kompositfüllungen

Das Urteil des Amtsgerichtes Bonn bejahte im Juli 2014 die Abrechenbarkeit der Position 2197 “Adhäsive Befestigung” neben Kompositrestaurationen. Das Gericht in Stuttgart betont, dass die Erstattungsfähigkeit der Position 2197 neben 2060ff nicht gegeben ist, da die 2197 Leistungsinhalt der 2060ff sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wird aber danach auf die Erstattung von privaten

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Aktuelles Urteil: Auch wenn besondere medizinische Gründe für Zahnersatz vorliegen bleibt die Erstattung auf Festzuschüsse begrenzt

Aktuelles Urteil: Auch wenn besondere medizinische Gründe für Zahnersatz vorliegen bleibt die Erstattung auf Festzuschüsse begrenzt Eine junge Frau Jahrgang 1990 hatte wegen einer angeborenen doppelseitigen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte mit Nichtanlage etlicher Zähne auf die volle Kostenübernahme geklagt. Mit dem Argument, dass die Zahnersatzbehandlung Teil der Gesamtbehandlung der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte sei, hatte sie keinen Erfolg. Auch besondere medizinische

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Krankenversichertenkarten ab 01.01.2015 ungültig

Krankenversichertenkarten ab 01.01.2015 ungültig Ab dem 01.01.2015 verlieren die bisherigen Krankenversichertenkarten (KVK) ihre Gültigkeit. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Praxis eingelesen werden. Versicherte haben eine gültige elektronische Gesundheitskarte (ekG) vorzulegen.  Bei nichtvorlage der ekG (oder eines anderen Versicherungsnachweises) und der Nachreichfrist von 10 Tagen ist die Behandlung privat zu bezahlen. Eine

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